Rückkehr zu G9

Der schleswig-holsteinische Landtag hat in seiner Sitzung vom 14. Dezember 2017 mit  der Schulgesetz-Änderung die Weichen für eine flächendeckende Wiedereinführung der gymnasialen Schulzeit von neun Jahren gestellt.

In Kraft treten wird die Reform 2019/2020 für die Klassen 5 und 6.

Das bedeutet, dass für alle Kinder in Schleswig-Holstein, die im kommenden Schuljahr 2018/2019 auf das Gymnasium wechseln, die Besonderheit gilt, dass nach einem Jahr G8 in Jahrgangsstufe 5 zu G9 in Jahrgangsstufe 6 gewechselt wird.

Diese einjährige Übergangszeit begründet sich hauptsächlich in organisatorischen wie administrativen Maßnahmen, die mit der Rückkehr zu G9 verbunden sind.

Ob G8 oder G9 – wir an der AVS haben stets den Anspruch, unsere Schülerinnen und Schüler in ihrem jeweiligen Lernprozess möglichst individuell zu begleiten, zu fördern und zu fordern.

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