Schulalltag

90 Minuten: Doppelstunden bieten Zeit für Vertiefung und Intensivierung

Schule ist einem ständigen Prozess der Veränderungen unterworfen, bei dem es von Seiten der Schule gilt, Unterricht modern und effektiv zu gestalten. Als die Länge der Schulstunde vor etwa 100 Jahren auf 45 Minuten festgelegt wurde, lagen mit Sicherheit andere Rahmenbedingungen vor und die Ansprüche an die Gestaltung einer Unterrichtsstunde waren nicht diejenigen, die heute gelten. Trotzdem schlägt an vielen Schulen noch immer der ursprüngliche Zeittakt.

Unsere Erfahrungen

45 Minuten sind oft zu wenig, um die wünschenswerten methodischen Elemente einer Schulstunde angemessen einzusetzen. Manches kann nicht in der notwendigen Tiefe durchgeführt werden oder bleibt in 45 Minuten ganz auf der Strecke:

  • Kontrolle der Hausaufgaben
  • Still-, Partner oder Gruppenarbeit
  • Arbeit an Lernstationen
  • Durchführung und Auswertung im Experimentalunterricht
  • Ergebnissicherung
  • Erläuterung der Hausaufgaben
  • Beantwortung offener Fragen

Doppelstunden eröffnen mehr Möglichkeiten. Die Schüler/innen haben pro Unterrichtstag weniger Fächer. Das macht die Schultasche leichter. Gleichzeitig muss man sich auf weniger Fächer vorbereiten, kann gezielter arbeiten. Reduzierung der Fächer an einem Schultag reduziert die täglichen Hausaufgaben. Zudem ist der Schultag komprimierter, selbst in der Oberstufe sind freie Nachmittage möglich.

Die großzügigere Pausenstruktur ermöglicht einen entspannteren Wechsel zwischen Haus 1 und Haus 2, aber auch innerhalb des (weitläufigen) alten Gebäudes.

Die 1. Stunde beginnt um 07:55 Uhr und die 9. Stunde endet um 15:25 Uhr.

Informationen rund um die Mensa finden Sie hier.

Unser Leitbild

In unserer Schule wird auf vielfältige Weise in gegenseitigem Respekt und in Toleranz gelernt und gelehrt.

Wir wollen unsere Schule so gestalten, dass den Schülerinnen und Schülern der Umgang mit Verantwortung und persönlichen Entscheidungen innerhalb des Lernprozesses vermittelt wird. Unser unterrichtliches Angebot sieht einige Schwerpunkte vor:

  • Bilingualer Zweig und Fremdsprachen
  • Stärkung der Naturwissenschaften
  • Sport
  • Individuelle Förderung
  • Außerschulische Kooperationen

Weitere Informationen finden Sie hier.

In einer Schulgemeinschaft sind Respekt und Rücksichtnahme zum Zusammenleben notwendig. Diese Schulordnung soll dazu beitragen, die Sicherheit der sich in der Schule befindlichen Personen zu gewährleisten, unnötige Störungen des Unterrichts zu vermeiden und die Einrichtungen vor Beschädigungen zu bewahren.                                                                                                                            Gewalttätige Auseinandersetzung und das Beschädigen von Gegenständen jeglicher Art stellen einen besonders schweren Verstoß gegen die Schulordnung dar.

  1. Verhalten während der Unterrichtszeit / in den Unterrichtsräumen

1.1     Die Schulgebäude sind in der Regel von 07.10 bis 15.30 Uhr geöffnet (bei früherem Unterrichtsschluss entsprechend früher). Das Sekretariat ist in der Regel während der Unterrichtszeiten erreichbar.

1.2     Vor Unterrichtsbeginn und nach Schulschluss dürfen sich die Schüler/innen in ihren Klassenräumen und in der Mensa aufhalten, sofern der Unterricht anderer Lerngruppen nicht gestört wird und die Raumpflegerinnen die Gebäude ungehindert reinigen können.

1.3     Sollte eine Lehrkraft 10 Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde noch nicht im Unterrichtsraum erschienen sein, so meldet dies die Sprecherin/der Sprecher der Lerngruppe im Sekretariat.

1.4     Alle Schüler/innen sind für die Sauberkeit der Klassenräume und im Schulbereich sowie für die schonende Behandlung der Einrichtungsgegenstände mitverantwortlich. Schäden sind dem Hausmeister sofort zu melden. Für mutwillige und fahrlässige Beschädigungen haften die betreffenden Lernenden. Dies umfasst auch die Ordnungsdienste im Klassenraum, auf dem Hof und in der Mensa.

1.5     Um den Unterricht anderer Lerngruppen nicht zu stören, ist während der Unterrichtsstunden im Gebäude und auf dem Schulhof jeglicher Lärm zu vermeiden.

1.6     Während der planmäßigen Unterrichtszeit und in den Pausen dürfen Schüler/innen der Sekundarstufe I das Schulgrundstück nur in Ausnahmefällen und dann nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen.

1.7     In den Lerngruppen sind Ordner/innen zu bestimmen, die in den Pausen den Raum von Abfällen reinigen und lüften sowie die Tafel säubern.

1.8     Die Lerngruppen stellen nach Unterrichtsschluss im Raum ihre Stühle auf die Tische und sorgen für die Sauberkeit der Tafel und des Raumes.

1.9     Die Fachräume dürfen nur mit Genehmigung einer Lehrkraft betreten werden. Spezielle Anweisungen für die Benutzung der Fachräume erfolgen zu Beginn des Schuljahres von den Fachlehrer/innen. Fachräume, in denen nicht unterrichtet wird, müssen grundsätzlich verschlossen sein.

1.10   Die Benutzung von Schulräumen außerhalb der Unterrichtszeit muss rechtzeitig, d.h. mind. 14 Tage vorher, bei der Schulleitung beantragt werden. Der Hausmeister ist darüber zu informieren.

1.11   Für abhanden gekommene Wertgegenstände können die Schule oder einzelne Lehrkräfte keine Haftung übernehmen, d. h. Wertgegenstände und größere Geldbeträge sollten möglichst nicht zur Schule mitgebracht werden.

1.12   Fundgegenstände sind unverzüglich im Sekretariat abzugeben.

  1. Pausen / Mittagspause

2.1     In den großen Pausen verlassen alle Lernenden der Sekundarstufe I die Klassenräume. Die Lehrkräfte verschließen die Tür. Der Ordnungsdienst und/oder Tafeldienst erfolgt in den kleinen Pausen und am Ende des Tages. Im Einzelfall wischt der Tafeldienst die Tafel direkt vor dem Eintreffen der Lehrperson.

2.2     Die Schüler/innen der Sekundarstufe I halten sich während der Pausen auf dem Schulhof oder im Cirencester Park (Bereich bis zum Wall) auf. Um die Anpflanzungen auf dem Schulhof zu schonen, dürfen diese nicht mutwillig betreten werden.

2.3     Im Schulgebäude sind Ballspiele jeglicher Art sowie das Herumtoben untersagt. Das Werfen mit Gegenständen (z.B. Schneebälle, Kastanien u.a.), das Schlittern und gefährdende Spiele sind im Schulbereich verboten. Ballspiele sind nur mit weichen Bällen bzw. mit entsprechenden Bällen auf den jeweiligen Plätzen und an den dafür vorgesehenen Geräten gestattet. Eine Gefährdung anderer ist auszuschließen.

2.4     Oberstufenschülerinnen und –schülern – ab dem E Jahrgang – ist es gestattet, das Schulgelände während der Freistunden und Pausen zu verlassen. Allen anderen ist es verboten, da sonst der Versicherungsschutz nicht gegeben ist.

2.5     Für das Rauch- und Alkohol- und Waffenverbot (inklusive Messern) gelten die Vorgaben des Bildungsministeriums. Grundsätzlich gelten alle Gesetze, insbesondere StGB, auch an Schulen, das Schulgesetz regelt die Details.

2.6     Regenpause Bei Regen werden die Pausen auf Veranlassung der Hofaufsicht „abgeläutet”. Die Schülerinnen und Schüler bleiben im Schulgebäude bzw. begeben sich ins Schulgebäude. Die Hofaufsichten verstärken die Aufsichten im Gebäude.

           Mittagspause – Haus 1

Da Unterricht und Angebote der OGTS stattfinden, ist auf eine angemessene Lautstärke zu achten.

2.7     Die längere Pause soll schwerpunktmäßig zum Essen, Bewegen und Erholen genutzt werden. Die Bewegung im Freien sollte möglichst genutzt werden.

2.8     Die Klassenräume bleiben abgeschlossen.

2.9     Das Mittagessen wird ausschließlich in der Mensa oder auf der Außenterrasse eingenommen.

2.10   Während der Mittagspause hat das Essen Vorrang vor anderen Aktivitäten (Hausaufgaben oder Spiele). Esstische und Stühle sind hierfür freizumachen.

Es gilt die Mensaordnung. Die Schulleitung kann diese auch ohne Schulkonferenzbeschluss bedarfsgerecht anpassen.

  1. Nutzung von internetfähigen Geräten („Handyordnung“)

Das Handy gehört mittlerweile fest zur Alltagswelt von Kindern und Jugendlichen und so ist es verständlich, dass die meisten Schülerinnen und Schüler ihre Handys auch in der Schule mitführen. Trotz eines Verbotes, Handys auf dem Schulgelände zu nutzen, fällt es vielen Schülerinnen und Schülern zunehmend schwer, sich an diese Regelung zu halten. Zudem machen sich verkürzte Konzentrations- und Aufmerksamkeitsphasen im Unterricht bemerkbar. Studien belegen, dass die Anwesenheit des Handys, auch wenn es in der Tasche liegt, die Konzentrationsfähigkeit deutlich sinken lässt. Ebenso wird das Handy auch immer mehr Gegenstand von strafrechtlich relevanten Taten. Schule soll aber ein Schutzraum für die Schülerinnen und Schüler sein, an dem sie ohne Angst und mit voller Aufmerksamkeit lernen können. Deshalb sollen die nachfolgenden Regelungen für Verbesserungen sorgen in den Bereichen psychosoziale Fürsorge, Lernpsychologie und Schutz der Persönlichkeitsrechte.

3.1     Auf dem gesamten Gelände der AVS gilt ein Handynutzungsverbot für Schülerinnen und Schüler.

           Ausnahmen:

  • die Eingangshalle in Haus1
  • mit Genehmigung der Lehrkraft zu unterrichtlichen Zwecken oder im Notfall

3.2     Für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 gelten die folgenden Bedingungen:

           In der ersten Stunde im Klassenraum werden die Handys ausgeschaltet in die abschließbare Handygarage gelegt. Die zuständige Lehrkraft schließt die Handygarage ab. Die Handys verbleiben dort während des Unterrichtstages. Die Handygarage wird erst am Ende der letzten Unterrichtsstunde im Klassenraum von der zuständigen Lehrkraft geöffnet, sodass sich die Schülerinnen und Schüler ihre Handys wieder herausnehmen können.

           Findet vorher Unterricht in Fachräumen statt, werden die Handys in die dort vorhandenen Handygaragen gelegt und nach dem Unterricht wieder mitgenommen.

           Endet der Unterrichtstag mit Unterricht in Fachräumen, werden in der letzten Stunde im Klassenraum die Handys von den Schülerinnen und Schülern mitgenommen und in die Handygaragen in den Fachräumen gelegt.

           Auf dem Weg zwischen den Räumen und in den Pausen bei den oben geschilderten Situationen muss das Handy weiterhin ausgeschaltet und nicht sichtbar (z.B. im Rucksack, in der Jackentasche) transportiert werden.

           Alle anderen internetfähigen Geräte (z.B. Tablets, Smartwatches) werden zwar nicht in die Handygaragen gelegt, deren Nutzung außerhalb von schulischen Zwecken ist den Schülerinnen und Schülern aber ebenso untersagt.

3.3     Für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 2 gelten folgende Bedingungen:

           Die Schülerinnen und Schüler legen zu Beginn des Unterrichts ihre ausgeschalteten Handys in die Handygarage des jeweiligen Kursraumes und nehmen dieses nach dem Unterricht wieder mit.

           In Haus 2 dürfen die Schülerinnen und Schüler ihre Handys und Tablets in Freistunden und Pausen verantwortungsvoll auch privat nutzen. Dieses gilt aber ausdrücklich nicht für Haus 1.

           Ausnahme: In der Mensa dürfen Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 2 zu schulischen Zwecken ihre Tablets und Laptops nutzen – nicht aber ihre Handys.

3.4     Im Übertretungsfall wird das Gerät bis zum Nachmittag eingezogen. Bei wiederholtem Verstoß kommt der pädagogische Maßnahmenkatalog (§ 25 Schulgesetz SH) zur Anwendung.

3.5     Diese Regelungen können kurzfristig auch auf weitere internetfähige Geräte ausgeweitet werden.

  1. Schulweg

4.1     Die Schüler/innen sind nur auf dem direkten Schulweg versichert. Dies gilt auch für Veranstaltungen außerhalb der Schule (Lernen am anderen Ort). Die allgemein gültigen Verkehrsvorschriften sind zu beachten. Hierzu gehört auch, dass vorhandene Fahrradwege benutzt werden.

           Müssen Lerngruppen zwischen den Gebäuden wechseln, so hat dies auf direktem Wege zu geschehen.

4.2     Die Zufahrt zwischen der Straße (Große Paaschburg) und den vorgesehenen Abstellplätzen darf nur im Schritttempo befahren werden. Jegliches weitere Befahren des Schulgrundstücks ist nicht gestattet; dies gilt insbesondere auch für den Parkplatz vor der Schule. Radfahren, Rollern, Skaten u. ä. sind auf dem Schulgelände nicht gestattet. Alles, was kein Fahrrad ist, muss neben dem Parkflügel geparkt werden. E-Roller sind im Gebäude nicht gestattet.

4.3     Die Parkplätze vor dem Schulgebäude stehen während der Unterrichtszeit ausschließlich den Lehrkräften der Auguste Viktoria Schule zur Verfügung und dürfen von Erziehungsberechtigen nicht befahren werden.

  1. Nachhaltigkeit im Schulalltag

5.1     Die 17 Nachhaltigkeitsziele (SDG) zur Bildung nachhaltiger Entwicklung (BNE) sollen von allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft im schulischen Alltag eingeplant und selbstverständlich berücksichtigt und gelebt werden.

Beschluss der Schulkonferenz vom 30.05 2024