Quarantäne
Nach den aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) hat das Gesundheitsministerium die Absonderungsregeln angepasst.
Damit gelten in Schleswig-Holstein ab Mittwoch, den 4. Mai 2022, verkürzte Isolationszeiten: Nachweislich infizierte Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden oder einen positiven Selbsttest gemacht haben, müssen sich künftig nur noch für fünf Tage absondern. Die Isolation endet automatisch nach dem fünften Tag. Ein abschließender negativer Test zum Beenden der Absonderung ist nicht notwendig, wird jedoch empfohlen.
Mit dem neuen Erlass wird außerdem die Quarantänepflicht für nicht infizierte Haushaltsangehörige aufgehoben.
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