Neuigkeiten aus der Schulleitung

  • Es gibt ein Busproblem auf einzelnen Linien (v.a. aus Richtung Schenefeld, Ottenbüttel): durch HVV Angliederung gab es neue Zeiten. Sollten diese Woche einzelne Schülerinnen und Schüler ggf. zu spät kommen, ist nach Kontrolle, ob der Bus wirklich genommen wurde, eine Verspätung entschuldigt. Nach Aussagen des ÖPNV wird schon nachgebessert und wir hoffen auf Lösungen bis Ende der Woche. Danke an den SEB für die Unterstützung!
  • Testungen I: Buskinder und gern auch alle anderen (inkl. Geimpfte, Geboosterte und Genesene)  sollten sich schon einmal Sonntag in einer offiziellen Teststation oder zuhause testen!
  • Testungen II: Testungen im Rahmen unseres Testkonzeptes erfolgen Mo/Mi/Fr. Dies ist auch wichtig füralle, die eine “qualifizierte Selbstauskunft” mitbringen! Diese Tage gelten auch für sie. Die Zeit der Testung im Verlauf des Schultages ist nicht festgelegt und erfolgt nach schulorganistorisch sinnvollen Kriterien. 
  • Es gelten streng die Einbahnstraßenregelungen und das Hygienekonzept AHA-L – warm anziehen wegen Stoßlüften! Das Umgehen der Maßnahmen ist kein Spaßsport und wird als Verstoß gegen die Coronagegeln gesehen, der die Gemeinschaft und den geregelten Schulbetrieb an der AVS mutwillig behindert.
  • Schwimmen in Klasse 5 entfällt zunächst für die nächsten 2 Wochen, stattdessen erfolgt Sportunterricht gemäß Bedingungen, ggf. Spaziergang draußen, warm anziehen! Spezifische Infos erfolgen klassenindividuell. 
  • Die OGTS kann grundsätzlich mit einzelnen Ausnahmen (z.B. von Kontaktsportarten) unter Einhaltung spezieller Regelungen stattfinden – weitere Infos erfolgen OGTS-spezifisch durch Frau Meyer. 
  • Es gilt weiterhin das Verbot für die SEK I, während des Schultages das Schulgelände zu verlassen, um z.B. bei Penny “Nahrungsmittel” zu kaufen. Wir gehen am Gymnasium davon aus, dass es auch auf der langen Durststrecke ohne Mensa möglich ist, die Kinder regelgerecht zu versorgen. Unsere Hausordnung ist durch die Kündigung des Mensabetreibers NICHT AUSGESETZT. Eine Trotzhaltung gekoppelt mit der Annahme, die Schule müsse das regeln, würde weder von der AVS noch von Unfallskasse Nord anerkannt werden. Eltern kommunizieren das bitte angemessen mit ihren Kindern. Lehrkräften ist es untersagt, dieses Verbot zu unterlaufen, indem sie einzelne Schülergruppen “begleiten”. Auch eine “nur” in diesem Bereich gesammelte Menge von Missbilligungen kann zu weiteren Ordnungsmaßnahmen nach §25 SchulG, wie z.B. Bußgeldverfahren oder Ausschluss, führen. 
  • Mensabetrieb I: Die Verhandlungen sind abgeschlossen, die Verträge liegen zur Unterschrift bereit. Es wird zeitnah wieder Essen an der AVS durch einen geregelten Mensabetrieb ausgegeben. Der genaue Zeitpunkt hängt von der weiteren Organisationsgeschwindigkeit des Anbieters und des Schulträgers ab. Wir informieren, sobald wir genaue Daten haben. Angestrebt ist der zweite Halbjahresbeginn im Ferbruar. Die genaue Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung der dann geltenen Corona Maßnahmen. Informationen dazu folgen.
  • Mensabetrieb II: Das Essen in der Mensa kann wegen der MNB-Maßnahmen vorerst weiterhin nicht gestattet werden. Gegessen werden kann überall dort, wo die 1,5 m Abstand eingehalten werden können  – wie vor den Ferien. Das freie Arbeiten ist mit MNB dort weiterhin erlaubt, eine Sitztrennung nach Kohorten ist gewünscht. 
  • Die Pausen sollten möglichst von allen Schülerinnen und Schülern, auch der höheren Jahrgänge, zum Durchatmen ohne MNB auf dem Pausenhof genutzt werden. Dabei sollen nach Möglichkeit die bekannten Kohortenplätze eingehalten werden.
  • Da wir auch in der Lehrerschaft eine erhöhte Quarantänebetroffenheit nicht ausschließen können, sind ggf. die Möglichkeiten der Aufsichtsführung begrenzt und können gelegentlich dazu führen, dass der Aufenthalt im Gebäude in den Pausen stark eingeschränkt werden muss. Ich bitte, von Beschwerden über die Unzumutbarkeit verschiedener Maßnahmen abzusehen. Gleiches gilt für denn Fall, dass aus dem selben Grund Unterricht in anderer Form oder mirt eingeschränkten Inhalten stattfinden muss, z.B. im Einzelfall doch wieder in Distanz (geregelt in der Coroninformation 001 des MBWK).
  • Kinder in Quarantäne werden nach bestem Wissen und Gewissen mit Unterrichtsmaterial versorgt. Ein Anspruch z.B. auf Korrekturen o.ä. kann nicht erhoben werden. Wir regeln diese Abläufe in der Klassengemeinschaft in der ersten Woche.
  • Quarantäneregelungen werden vom Gesundheitsamt getroffen und wir führen diese nur aus. Der Schnupfenplan auf der Homepage soll berücksichtigt werden und es möge entsprechend gehandelt werden. Unser großartiges, mulit-kompetentes Büro hat keine medizinische Ausbildung. Eltern entscheiden für Ihre Kinder, Diskussionen mit dem Büro werden bitte vermieden.
  • Hinzu kommt, dass unser  Schulbüro für die nächste Zeit leider nur noch durch Frau Schram-Heitmann allein besetzt ist, da Frau Schnoor woanders als Feuerwehr einspringen muss. Dies führt dazu, dass die offiziellen Sprechzeiten nicht nur für Schülerinnen und Schüler stark eingeschränkt werden müssen, um das Arbeitsaufkommen (Zeugnisvorbereitung, Anmeldung der Neuen, Abiturvorbereitung, …) mit One-Woman-Power bewältigen zu können. An mehreren Nachmittagen wird das Büro, auch telefonisch, nicht zugänglich sein. Die Öffnungszeiten finden Sie ab Dienstag auf der Homepage. Rufen Sie ggf. vorher an, wenn Sie ein Anliegen haben. Der eingeschränkte Zugang muss aus organisatorischen Gründen leider im Einzelfall auch für das Kollegium inkl. Schulleitung gelten. Berücksichtigen Sie das bitte in Ihrer alltäglichen Planung.
  • Von einzelnen individuellen Regelungen, die Maske unter besonderen Bedingungen absetzen zu dürfen, soll – auch laut Ministerin Prien – bitte nur im Ausnahmefall Gebrauch gemacht werden! 
  • Bei Mitgliedern der Schulgemeinschaft, die von der MNB-Pflicht durch anerkannte medizinische Glaubhaftmachung befreit sind und die davon Gebrauch machen möchten, muss explizit auf die Einhhaltung Abstandsregelung von 1,5 m geachtet werden, um die Gemeinschaft zu schützen. Die Abstände werden aus Sicherheitsgründen im Alltag unregelmäßig kontrolliert und Betroffene an die Einhaltung erinnert. 
  • Schülerinnen und Schüler unterstützen sich gern gegenseitig dabei, die derzeit verschärften Regeln einzuhalten. Auch hier bitte ich die Eltern, dies eingehend mit den Kindern zu besprechen. Ignoranz ist ebensowenig erwünscht wie übertriebene Pedanz.