Schulalltag

90 Minuten: Doppelstunden bieten Zeit für Vertiefung und Intensivierung

Schule ist einem ständigen Prozess der Veränderungen unterworfen, bei dem es von Seiten der Schule gilt, Unterricht modern und effektiv zu gestalten. Als die Länge der Schulstunde vor etwa 100 Jahren auf 45 Minuten festgelegt wurde, lagen mit Sicherheit andere Rahmenbedingungen vor und die Ansprüche an die Gestaltung einer Unterrichtsstunde waren nicht diejenigen, die heute gelten. Trotzdem schlägt an vielen Schulen noch immer der ursprüngliche Zeittakt.

Unsere Erfahrungen

45 Minuten sind oft zu wenig, um die wünschenswerten methodischen Elemente einer Schulstunde angemessen einzusetzen. Manches kann nicht in der notwendigen Tiefe durchgeführt werden oder bleibt in 45 Minuten ganz auf der Strecke:

  • Kontrolle der Hausaufgaben
  • Still-, Partner oder Gruppenarbeit
  • Arbeit an Lernstationen
  • Durchführung und Auswertung im Experimentalunterricht
  • Ergebnissicherung
  • Erläuterung der Hausaufgaben
  • Beantwortung offener Fragen

Doppelstunden eröffnen mehr Möglichkeiten. Die Schüler/innen haben pro Unterrichtstag weniger Fächer. Das macht die Schultasche leichter. Gleichzeitig muss man sich auf weniger Fächer vorbereiten, kann gezielter arbeiten. Reduzierung der Fächer an einem Schultag reduziert die täglichen Hausaufgaben. Zudem ist der Schultag komprimierter, selbst in der Oberstufe sind freie Nachmittage möglich.

Die großzügigere Pausenstruktur ermöglicht einen entspannteren Wechsel zwischen Haus 1 und Haus 2, aber auch innerhalb des (weitläufigen) alten Gebäudes.

Die 1. Stunde beginnt um 07:55 Uhr und die 9. Stunde endet um 15:25 Uhr.

Informationen rund um die Mensa finden Sie hier.

Unser Leitbild

In unserer Schule wird auf vielfältige Weise in gegenseitigem Respekt und in Toleranz gelernt und gelehrt.

Wir wollen unsere Schule so gestalten, dass den Schülerinnen und Schülern der Umgang mit Verantwortung und persönlichen Entscheidungen innerhalb des Lernprozesses vermittelt wird. Unser unterrichtliches Angebot sieht einige Schwerpunkte vor:

  • Bilingualer Zweig und Fremdsprachen
  • Stärkung der Naturwissenschaften
  • Sport
  • Individuelle Förderung
  • Außerschulische Kooperationen

Weitere Informationen finden Sie hier.

In einer Schulgemeinschaft sind Respekt und Rücksichtnahme zum Zusammenleben notwendig. Diese Schulordnung soll dazu beitragen, die Sicherheit der sich in der Schule befindlichen Personen zu gewährleisten, unnötige Störungen des Unterrichts zu vermeiden und die Einrichtungen vor Beschädigungen zu bewahren.

Gewalttätige Auseinandersetzung und das Beschädigen von Gegenständen jeglicher Art stellen einen besonders schweren Verstoß gegen die Schulordnung dar.

  1. Verhalten während der Unterrichtszeit / in den Unterrichtsräumen

1.1      Die Schulgebäude sind in der Regel von 07.10 bis 16.30 Uhr geöffnet (bei früherem Unterrichtsschluss entsprechend früher). Das Sekretariat ist während der Unterrichtszeit in der Regel von 7.00 bis 15.30 Uhr (Donnerstag 14.00 Uhr, Freitag bis 12.30 Uhr) erreichbar.

1.2      Vor Unterrichtsbeginn und nach Schulschluss dürfen sich die Schüler/innen in ihren Klassenräumen und in der Mensa aufhalten, sofern der Unterricht anderer Lerngruppen nicht gestört wird und die Raumpflegerinnen die Gebäude ungehindert reinigen können.

1.3      Sollte eine Lehrkraft 10 Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde noch nicht im Unterrichtsraum erschienen sein, so meldet dies die Sprecherin/der Sprecher der Lerngruppe im Sekretariat.

1.4      Alle Schüler/innen sind für die Sauberkeit der Klassenräume und im Schulbereich sowie der schonenden Behandlung der Einrichtungsgegenstände mitverantwortlich. Schäden sind dem Hausmeister sofort zu melden. Für mutwillige und fahrlässige Beschädigungen haften die betreffenden Schüler/innen.

1.5      Um den Unterricht anderer Lerngruppen nicht zu stören, ist während der Unterrichtsstunden im Gebäude und auf dem Schulhof jeglicher Lärm zu vermeiden.

1.6      Während der planmäßigen Unterrichtszeit und in den Pausen dürfen Schüler/innen der Sekundarstufe I das Schulgrundstück nur in Ausnahmefällen und dann nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen.

1.7      In den Lerngruppen sind Ordner/innen zu bestimmen, die in den Pausen den Raum von Abfällen reinigen und lüften sowie die Tafel säubern.

1.8      Die Lerngruppen stellen nach Unterrichtsschluss ihre Stühle auf die Tische und sorgen für die Sauberkeit der Tafel und des Raumes.

1.9      Die Fachräume dürfen nur mit Genehmigung einer Lehrkraft betreten werden. Spezielle Anweisungen für die Benutzung der Fachräume erfolgen zu Beginn des Schuljahres von den Fachlehrer/innen. Fachräume, in denen nicht unterrichtet wird, müssen grundsätzlich verschlossen sein.

1.10    Die Benutzung von Schulräumen außerhalb der Unterrichtszeit muss rechtzeitig bei der Schulleitung beantragt werden. Der Hausmeister ist darüber zu informieren.

1.11    Zur Sicherung ihrer persönlichen Wertgegenstände haben die Schüler/innen auf dem gesamten Schulgelände eigenverantwortlich zu handeln. Für abhanden gekommene Wertgegenstände können die Schule oder einzelne Lehrkräfte keine Haftung übernehmen, d. h. Wertgegenstände und größere Geldbeträge sollten möglichst nicht zur Schule mitgebracht werden.

1.12    Fundgegenstände sind unverzüglich im Sekretariat abzugeben.

  1. Pausen / Mittagspause

2.1      In den großen Pausen verlassen alle Schüler/innen der Sekundarstufe I die Klassenräume. Die Lehrkräfte verlassen den Klassenraum erst, wenn alle Schülerinnen und Schüler bis auf die Ordner/innen den Raum verlassen haben.

2.2      Die Schüler/innen der Sekundarstufe I halten sich während der Pausen auf dem Schulhof oder im Cirencester Park (Bereich bis zum Wall) auf. Um die Anpflanzungen auf dem Schulhof zu schonen, dürfen diese nicht mutwillig betreten werden.

2.3     Im Schulgebäude sind Ballspiele jeglicher Art sowie das Herumtoben untersagt. Das Werfen mit Gegenständen (z.B. Schneebälle, Kastanien u.a.), das Schlittern und gefährdende Spiele sind im Schulbereich verboten.

2.4     Ballspiele sind nur auf den entsprechenden Plätzen und an den dafür vorgesehenen Geräten gestattet. Eine Gefährdung anderer ist auszuschließen

2.5      Oberstufenschülerinnen und -schülern ist es gestattet, das Schulgelände während der Freistunden und Pausen zu verlassen.

2.6      Für das Rauch- und Alkoholverbot gelten die Vorgaben des Bildungsministeriums.

2.7      Regenpause Bei Regen werden die großen Pausen auf Veranlassung der Hofaufsicht „abgeläutet”. Die Schülerinnen und Schüler bleiben im Schulgebäude bzw. begeben sich ins Schulgebäude und halten sich auf den Fluren (nicht jedoch in den Klassenräumen) auf. Die Hofaufsichten verstärken die Aufsichten im Gebäude.

Mittagspause

2.8      Die längere Pause soll schwerpunktmäßig zum Essen, Bewegen und Erholen genutzt werden. Die Bewegung im Freien sollte möglichst genutzt werden.

2.9      Die Klassenräume bleiben abgeschlossen.

Da Unterricht und Angebote der OGTS stattfinden, ist auf eine angemessene Lautstärke zu achten.

2.10    Das Mittagessen wird ausschließlich in der Mensa eingenommen.

2.11    Während der Mittagspause hat das Essen Vorrang vor anderen Aktivitäten (Hausaufgaben oder Spiele). Esstische und Stühle sind hierfür freizumachen.

Es gilt die Mensaordnung.

  1. Audiovisuelle Medien

3.1      Ziel ist es, die Schüler/innen durch im Fachunterricht der Sekundarstufe I vermittelte Kompetenzen zum eigenverantwortlichen Umgang mit den audiovisuellen Medien zu befähigen, sodass mit Eintreten in die Oberstufe auf sanktionierende Maßnahmen verzichtet werden kann. Gleichzeitig sollen durch die eingeschränkte Benutzung der Mobiltelefone während der Schulzeit mögliche Sanktionen durch das Strafrecht vermieden werden.

Der Erholungswert der Pause wird durch die nachfolgenden Regelungen betont:

3.2      Mobiltelefone, Abspielgeräte und ihr Zubehör sind vor dem Betreten des Schulgeländes auszuschalten und wegzupacken. Mobiltelefone dürfen im AVS-Hauptgebäude ausschließlich im Eingangsbereich des Altbaus benutzt werden.

3.3      Das Fotografieren/Filmen auf dem Schulgelände ist nur mit Ausnahmegenehmigung durch die Schulleitung erlaubt.

3.4      Für Oberstufenschüler/innen ist in den Freistunden die verantwortungsvolle Nutzung von audio-visuellen Medien ausschließlich lautlos oder mit Kopfhörern im Haus 2 erlaubt.

3.5      Im Übertretungsfalle wird das Gerät bis zum Nachmittag eingezogen. Bei wiederholtem Verstoß kommt der pädagogische Maßnahmenkatalog (§ 25 Schulgesetz SH) zur Anwendung.

  1. Schulweg

4.1      Die Schüler/innen sind nur auf dem direkten Schulweg versichert. Dies gilt auch für Veranstaltungen außerhalb der Schule (Lernen am anderen Ort). Die allgemein gültigen Verkehrsvorschriften sind zu beachten. Hierzu gehört auch, dass vorhandene Fahrradwege benutzt werden.

Müssen Lerngruppen zwischen den Gebäuden wechseln, so hat dies auf direktem Wege zu geschehen.

4.2      Die Zufahrt zwischen der Straße (Große Paaschburg) und den vorgesehenen Abstellplätzen darf nur im Schritttempo befahren werden. Jegliches weitere Befahren des Schulgrundstücks ist nicht gestattet; dies gilt insbesondere auch für den Parkplatz vor der Schule. Radfahren, Rollern, Skaten u. ä. sind auf dem Schulgelände nicht gestattet.

4.3      Die Erziehungsberechtigten werden dringend gebeten, beim Bringen oder Abholen ihrer Kinder den Parkplatz vor dem Schulgebäude nicht zu befahren.

4.4      Die Parkplätze vor dem Schulgebäude stehen während der Unterrichtszeit ausschließlich den Lehrkräften der Auguste Viktoria Schule zur Verfügung.

 

Beschluss der Schulkonferenz vom 14. Juni 2017